Meistergründungsprämie
Beschreibung
Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich selbstständig machen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein erhalten. Diese Förderung richtet sich speziell an Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Handwerkssektor.
Die Unterstützung umfasst zwei Hauptförderungen: Die Basisförderung für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einer selbstständigen Vollexistenz im handwerklichen Haupterwerb sowie die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- oder Arbeitsplätze.
Die Basisförderung beträgt einmalig 7.500 Euro. Zudem wird für die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsplätzen ein Zuschuss von einmalig 2.500 Euro gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare oder per Online-Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.