Meistergründungsprämie
Beschreibung
Das Land Berlin fördert Meisterinnen und Meister im Handwerk, die erstmals ein Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich aktiv an einem Handwerksunternehmen beteiligen. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und besteht aus zwei Stufen.
Die Basisförderung bei der Existenzgründung beträgt für männliche Gründer 10.000 Euro. Weibliche Gründer in frauenatypischen Berufen erhalten 15.000 Euro.
Zusätzlich zur Basisförderung kann eine Arbeitsplatzförderung beantragt werden. Diese beträgt 6.000 Euro für die Schaffung eines Arbeitsplatzes. Bei der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze erhöht sich die Förderung auf 7.500 Euro. Wenn eine Frau in einem frauenatypischen Beruf ausgebildet wird, steigt die Förderung auf 10.000 Euro. Frauenatypische Berufe sind Berufe, in denen der Anteil weiblicher Auszubildender in Berlin am Stichtag 31. Dezember des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die Handwerkskammer Berlin zu richten. Der Antrag auf Basisförderung ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und nach Beratung durch die Handwerkskammer Berlin einzureichen. Der Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit einzureichen.