Schleswig-Holstein
Medizinische Hilfe in Notlagen
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen in der Gesundheitsversorgung mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichSchleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2023
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Erbringung und Vermittlung medizinischer Hilfen für Menschen in Notlagen ohne regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem, insbesondere Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, oder spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung zu richten.
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