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Hessen

MBG H Kleinbeteiligung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) fördert Unternehmensnachfolger, Unternehmen und Freiberufler mit Beteiligungen.
HessenBeteiligung
Keyfacts
Fördergeber:Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:max. 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) bietet Beteiligungskapital für bestehende Unternehmen in Hessen an. Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebs sowie Unternehmensübernahmen.

Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, die ihren Sitz in Hessen haben. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller einen Businessplan beziehungsweise eine Vorhabensbeschreibung, einen Liquiditätsplan für die kommenden zwölf Monate, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie eine Dreijahresplanung vorlegen. Unternehmen, die sich in einer Sanierung befinden oder in Schwierigkeiten stecken, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind direkt an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) zu richten.

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