FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der förderfähigen Kosten
Laufzeit:3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aufbauen und stärken. Ziel ist es, den nachhaltigen, innovationsgetriebenen Strukturwandel in der Region zu unterstützen und neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.

Gefördert werden regionale Verbünde aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren Einrichtungen, die gemeinsam Konzepte und Projekte für eine nachhaltige wirtschaftliche Transformation entwickeln und umsetzen. Im Mittelpunkt stehen anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsvorhaben mit hoher regionaler Relevanz.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Laufzeit von in der Regel drei Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist mehrstufig. In der ersten Stufe werden Projektskizzen per E-Mail beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Nach positiver Bewertung erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags über das elektronische Antragssystem easy-Online.

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