Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Diese Unterstützung erfolgt durch Mittel des Bundes und der Europäischen Union.
Gefördert werden die Gründung und die ersten fünf Jahre der Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionsvorhaben, die sich auf die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beziehen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen beträgt der Zuschuss in den ersten beiden Jahren bis zu 60 Prozent, im dritten Jahr bis zu 50 Prozent, im vierten Jahr bis zu 40 Prozent und im fünften Jahr bis zu 20 Prozent der förderfähigen Organisationsausgaben. Die maximale Förderung beträgt dabei 100.000 Euro pro Jahr und insgesamt 400.000 Euro. Wenn ausschließlich Qualitätsprodukte erfasst, verarbeitet oder vermarktet werden, kann der Zuschuss um 15 Prozent erhöht werden.
Für Investitionen können je nach Antragsteller und Art des Vorhabens Zuschüsse zwischen 10 Prozent und 55 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gerichtet werden.