FUNDERO
Sachsen-Anhalt

Marktstrukturverbesserung

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern in der Landwirtschaft Zuschüsse.
Sachsen-AnhaltZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 30 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unter bestimmten Bedingungen können Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt einen Zuschuss erhalten, wenn die Prozesse zur Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte verbessert werden sollen. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt dabei, die Verarbeitungsqualität und die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu optimieren.

Förderfähig sind Investitionen, die den folgenden Verarbeitungsschritten dienen: Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung.

Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen, die nicht gleichzeitig landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren. Dieser Satz erhöht sich auf bis zu 30 Prozent, wenn mehr als 50 Prozent der verarbeiteten und vermarkteten Produkte Qualitätsprodukte sind. Für Erzeugerzusammenschlüsse gelten Förderquoten von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, beziehungsweise bis zu 40 Prozent bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent an Qualitätsprodukten.

Werden ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeitet und vermarktet, erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent, bei überwiegend ökologischen und biologischen Produkten um 15 Prozent. Für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen beträgt der Zuschuss bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.

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