Marktstrukturverbesserung
Beschreibung
Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Diese Förderung wird durch Mittel des Bundes und der Europäischen Union unterstützt.
Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung sind förderfähig, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Kapazitäten, technischer Einrichtungen sowie innerbetrieblicher Rationalisierungen durch Umbau, Modernisierung oder Digitalisierung von technischen Anlagen. Allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen werden ebenfalls berücksichtigt. Auch die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen sind förderfähig; dazu zählen Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben sowie Ausgaben für Büroeinrichtungen, einschließlich Hard- und Software.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sollten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gerichtet werden.