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Sachsen

Markteinführung Zuschuss EFRE

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert Existenzgründer und Unternehmen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
SachsenZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 60 Prozent der Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, die innovative Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umsetzen oder bestehende Angebote wesentlich verbessern möchten.

Gefördert werden unter anderem der Schutz eigener Forschungsergebnisse, externe Design- und Marketingleistungen, die erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung sowie die Erlangung eigener Schutzrechte. Weitere förderfähige Maßnahmen sind die Anpassung und Verbesserung von Prototypen, der Einsatz von Instrumenten und Ausrüstungen zur Herstellung von Serienmustern oder Nullserien sowie die einmalige Teilnahme an einer Messe.

Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gewährt. Je nach Größe und Alter des Unternehmens variiert die Höhe des Zuschusses:

  • Mittlere Unternehmen können bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Kleine Unternehmen können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert bekommen.
  • Kleine junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Gründung) können bis zu 60 Prozent der Kosten erhalten.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen, wobei die direkten Gesamtausgaben den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Bei tarifgebundenem Personal oder einem maßgeblichen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit kann der Fördersatz um 10 Prozent erhöht werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu stellen.

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