FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

LWL-Budget für Arbeit

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) stellt Unternehmen Weiterbildung bereit.
Nordrhein-WestfalenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 75 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und bietet Förderung für verschiedene Zielgruppen. Dazu zählen Beschäftigte in westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Menschen mit wesentlicher Behinderung, junge Menschen mit Schwerbehinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf sowie arbeitsuchende Personen mit psychiatrischer Diagnose.

Die Fördermöglichkeiten umfassen laufende Leistungen für Werkstatt-Wechsler und Werkstattalternativfälle, Inklusionsprämien, Inklusionsbudgets sowie laufende Leistungen für Werkstattalternativfälle. Im Rahmen des LWL-Budgets für Arbeit können auch Förderungen für sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen oder -lehrgängen beantragt werden.

Die Höhe der laufenden monatlichen Leistungen beträgt je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes. Inklusionsprämien können bis zu 4.000 Euro betragen, während Inklusionsbudgets vom individuellen Bedarf abhängen. Ein Lohnkostenzuschuss kann bis zu fünf Jahre gewährt werden, mit der Möglichkeit zur Weiterbewilligung für Werkstatt-Wechsler unter bestimmten Voraussetzungen.

Im Rahmen des LWL-Budgets für Ausbildung werden unter anderem die angemessene betriebliche Ausbildungsvergütung sowie Aufwendungen für erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erstattet. Diese Förderungen zielen darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu erleichtern und zu fördern.

Hinweise zur Antragstellung

Informationen zur Antragstellung sind bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort oder beim LWL-Inklusionsamt Arbeit erhältlich.

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