LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Beschreibung
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gefördert werden Personen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Menschen mit seelischer Behinderung sowie Personen mit einer Autismus-Diagnose. Die Förderung erfolgt durch Lohnkostenzuschüsse, Berufsbegleitung und Jobcoaching, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
Lohnkostenzuschüsse können je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes betragen, bei Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, sogar bis zu 100 Prozent. Einstellungsprämien können bis zu 7.000 Euro, Ausbildungsprämien bis zu 4.000 Euro betragen. Budgetleistungen werden in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Für detaillierte Informationen zur Antragstellung sind die Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort oder das LVR-Inklusionsamt zu kontaktieren.