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Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen in der Luftfahrt bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Darlehen für Innovationsprojekte bereit.
bundesweitDarlehenfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 25 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Luftfahrtunternehmen bei Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen kommerziellen Luftfahrt in Deutschland, insbesondere im Bereich Klimaschutztechnologien.

Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung in den Bereichen:

  • Klimaneutrale Antriebssysteme: Batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für verschiedene Anwendungsbereiche.
  • Primärenergie- und Ressourceneinsparungen: Durch Gewichtsreduktion, Effizienzsteigerung von Antrieben und Systemen sowie verbesserte Aerodynamik.
  • Kreislaufwirtschaft und Kostensenkungen: Reduktion von Fertigungszeiten und -kosten unter Nutzung geschlossener Stoffkreislaufsysteme.
  • Weitere Innovationsfelder: Zum Beispiel Lärmreduktion und Digitalisierung.

Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann als unbedingt rückzahlbares Darlehen, bedingt rückzahlbares Darlehen oder eine Kombination aus beiden gewährt werden.

Förderhöhe:

  • Bis zu 55 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen,
  • Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen,
  • Bis zu 40 % für große Unternehmen.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Projektbeginn direkt an das BMWK, Referat IV D 2, gestellt werden.

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