FUNDERO
Niedersachsen, Bremen, Hamburg

LEADER-Richtlinie

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen bei Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums.
Niedersachsen, Bremen, HamburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Niedersachsen, zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Freien Hansestadt Bremen, unterstützt die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER mit Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Gefördert werden Projekte, die auf dem jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept (REK) basieren und zur Umsetzung dieser Entwicklungskonzepte beitragen. Dazu gehören auch Kooperationsprojekte wie transnationale oder gebietsübergreifende Projekte sowie laufende Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG), die Verwaltung, Information und Aktivierung der lokalen Akteure umfassen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Einsatz von Landesmitteln kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen, sofern im regionalen Entwicklungskonzept keine geringeren Fördersätze festgelegt wurden. Bei Investitionen kann der Zuschuss bis zu maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro, bei Projekten von Gebietskörperschaften bei 1.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung gerichtet werden.

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