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Baden-Württemberg

Landwirtschaft – Wachstum

Die L-Bank gewährt Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 10 Millionen Euro
Kombinierbar:Unternehmen – außer im gewerblichen Gartenbau – und Hausbanken können Agrar-Bürgschaften im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei der Bürgschaftsbank beantragen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die L-Bank unterstützt – in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank – Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- oder Weinbaus bei der Finanzierung von Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte, um die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs zu erhalten und zu stärken.

Die Förderung wird erteilt für:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen (z.B. Ställe, Hallen),
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen (z.B. Melktechnik, Fütterungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse),
  • Erwerb von Flächen (nur beihilfefreie Darlehen),
  • Kauf von Maschinen (z.B. Schlepper, Mähdrescher),
  • Anlage von Dauerkulturen,
  • Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen,

Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, sofern sie nicht dem gewerblichen Bereich des landwirtschaftlichen Betriebs zugeordnet werden.

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu stellen. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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