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Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Unternehmen und Freiberuflern in der Landwirtschaft, im Wein- und Gartenbau Zuschüsse und Darlehen bereit.
bundesweitZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Maximal 10 Millionen Euro jährlich
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus an, die aufgrund von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder der zunehmenden Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben. Aktuell steht das Förderprogramm zur Verfügung, wenn der Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine oder die damit verbundenen Sanktionen verursacht wurde.

Die Finanzierung umfasst Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Es kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden, das je nach Marktzinsniveau durch einen Zuschuss ergänzt werden kann. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10 Millionen Euro pro Kreditnehmerin oder Kreditnehmer jährlich.

Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu stellen; dieser wird anschließend an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

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