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Land.Heimat.Innovativ – Modell- & Demonstrationsvorhaben

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt Unternehmen in der Forschung und Entwicklung Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit der Fördermaßnahme „Land.Heimat.Innovativ“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) Projekte, die innovative Ideen für lebenswerte, zukunftsfähige ländliche Regionen umsetzen. Ziel ist es, neue Wege zu entwickeln und zu erproben, um das Leben und Arbeiten auf dem Land attraktiver, nachhaltiger und wirtschaftlich stabiler zu gestalten.

Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben, die einen hohen Praxisbezug haben und aufzeigen, wie innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge, der Regionalentwicklung, der Doppelnutzung von Infrastrukturen oder der sozialen Teilhabe umgesetzt werden können. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die Synergien zwischen Wirtschaft, Gesellschaft, Digitalisierung und ökologischer Nachhaltigkeit schaffen.

Mit „Land.Heimat.Innovativ“ will der Bund neue Impulse für die regionale Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Lebensqualität in ländlichen Räumen setzen und erfolgreiche Modelle bundesweit sichtbar und übertragbar machen.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Verbände, wissenschaftliche Einrichtungen und regionale Netzwerke, die aktiv an der Entwicklung ländlicher Räume beteiligt sind. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Verfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Phase reichen Interessierte eine Projektskizze beim Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Nach einer positiven Bewertung kann in der zweiten Stufe ein förmlicher Förderantrag gestellt werden.