Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die Langzeitarbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützen. Ziel ist es, die berufliche und soziale Teilhabe von erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden zu stärken.
Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter individuelles Coaching, Betriebsakquisiteure, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (FAV plus), Gemeinwohlarbeit 58 plus und innovative Ansätze. Die Zuschüsse werden als Festbeträge gewährt.
Für FAV-plus-Maßnahmen können Arbeitgeber zusätzlich zum Zuschuss des Jobcenters bis zu 350 Euro monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden erhalten. Bei der Gemeinwohlarbeit 58 plus können Träger monatlich 150 Euro je bewilligte Stelle als Sach- und Verwaltungskostenpauschale sowie bis zu 2 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten. Die maximale Förderung umfasst 25 Wochenstunden und 100 Stunden pro Monat je Teilnehmer.
Jobcenter, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand für FAV-plus-Maßnahmen und Gemeinwohlarbeit 58 plus betreuen, erhalten eine Pauschale von 10 Prozent des Zuschusses.
Hinweise zur Antragstellung
Arbeitgeber und Träger der Maßnahmen sollten sich an das zuständige Jobcenter wenden. Jobcenter selbst richten ihre Anträge an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).