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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen für Projekte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:25.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Die Antragstellung erfolgt digital über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Für Projekte in Modul 3 ist das Verfahren zweistufig: Zunächst ist ein Projektvorschlag per E-Mail oder Post an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu senden. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung. Eine kostenfreie Beratung durch die WTSH wird vor Antragstellung empfohlen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Entwicklung innovativer und umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ziel ist es, betriebliche Innovationen zu fördern, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz oder zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen.

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in drei Modulen:

  • Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen: Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produktions-, Dienstleistungs- oder Organisationsmethoden, einschließlich wesentlicher Änderungen bei Techniken, Ausrüstungen oder Software.
  • Modul 2 – Experimentelle Entwicklung: Entwicklung oder Weiterentwicklung neuer, vermarktbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die über den Stand der Technik hinausgehen, einschließlich Prototypen, Pilotprojekte und technischer Anpassungen.
  • Modul 3 – Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Kombination von industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung, um die wissenschaftlich-technische Grundlage für neue, zukunftsorientierte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

In Modul 1 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

In Modul 2 beträgt die Förderquote bis zu 45 Prozent für kleine und bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 60.000 Euro betragen und sind auf 200.000 Euro begrenzt.

In Modul 3 liegt die Förderung je nach Unternehmensgröße und Art des Vorhabens zwischen 25 und 70 Prozent. Bei Kooperationsprojekten mit mindestens einem KMU kann der Fördersatz um 15 Prozentpunkte erhöht werden, maximal jedoch auf 80 Prozent.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt digital über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Für Projekte in Modul 3 ist das Verfahren zweistufig: Zunächst ist ein Projektvorschlag per E-Mail oder Post an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu senden. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung. Eine kostenfreie Beratung durch die WTSH wird vor Antragstellung empfohlen.

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