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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus gewährt Unternehmen (KMU) aus der Herstellung von Maschinen, der Informationstechnologie, dem Nachrichtendienst, der Luftfahrttechnik, der Architektur, dem Ingenieurwesen und der Forschung Zuschüsse für Innovationsprojekte.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:höchstens 80 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Entwicklung innovativer und umweltfreundlicher Produkte oder Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist die Förderung von Projekten, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen.

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in drei Module unterteilt sind:

  • Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1): Förderung der Anwendung neuer oder deutlich verbesserter Methoden in der Produktion, Dienstleistungserbringung oder Organisationsmethoden.
  • Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Modul 2): Unterstützung bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die den aktuellen Stand der Technik übersteigen.
  • Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Modul 3): Förderung von industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung zur Schaffung neuer, marktfähiger Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.

Zusätzlich zu einzelbetrieblichen Projekten sind auch Kooperationsprojekte zwischen mehreren Unternehmen förderfähig. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe variiert je nach Modul und Unternehmensgröße:

  • Modul 1: Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Modul 2: Für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten (Mindestkosten 60.000 Euro, maximal 200.000 Euro).
  • Modul 3: Für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent für industrielle Forschung und bis zu 45 Prozent für experimentelle Entwicklung. Für mittlere Unternehmen sind es bis zu 60 Prozent bzw. 35 Prozent, und für große Unternehmen bis zu 50 Prozent bzw. 25 Prozent. Bei Kooperationsprojekten kann die Förderung um 15 Prozent erhöht werden, maximal jedoch 80 Prozent, wenn mindestens ein KMU beteiligt ist.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung für Modul 3 erfolgt zweistufig: Zunächst wird ein Projektvorschlag bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) eingereicht. Nach einer positiven Prüfung folgt die Aufforderung zur Antragstellung. Für Module 1 und 2 ist die Antragstellung digital über das Service-Portal des Landes vorzunehmen. Eine kostenfreie Beratung durch die WTSH wird vorab empfohlen.

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