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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 80 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Unterstützung richtet sich an Unternehmen, die anwendungsorientierte Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) durchführen oder in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien investieren.

Gefördert werden innovative Projekte in Bereichen wie ressourceneffizientes Produktdesign, Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle, Schadstoffabtrennung zur Verwertung von bislang beseitigtem Abfall, verbesserte Trennverfahren zur Steigerung der Recyclingquoten und höherwertige Verwertung, Abfallaufbereitung zur hochwertigen Verwertung sowie Kooperationen mit Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben liegt die Höhe des Zuschusses für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien grundsätzlich bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bei mittleren Unternehmen bei 60 Prozent und bei kleinen Unternehmen bei 70 Prozent. Für experimentelle Entwicklung beträgt der Zuschuss grundsätzlich bis zu 25 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent und bei kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent. Unter bestimmten Bedingungen kann die Förderhöhe für experimentelle Entwicklung auf maximal 60 Prozent und für industrielle Forschung auf maximal 80 Prozent erhöht werden.

Für Investitionen, die über EU-Normen für den Umweltschutz hinausgehen oder den Umweltschutz verbessern, beträgt die Höhe des Zuschusses grundsätzlich maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bei mittleren Unternehmen maximal 50 Prozent und bei kleinen Unternehmen maximal 60 Prozent. Bei Investitionen in Recycling und Wiederverwendung von Abfall liegt der Zuschuss grundsätzlich bei maximal 35 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei maximal 45 Prozent und bei kleinen Unternehmen bei maximal 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen mindestens 75.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe muss vor Beginn der Maßnahme ein Projektvorschlag bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) eingereicht werden. Nach positiver Prüfung des Projektvorschlags kann in der zweiten Stufe der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

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