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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Die Förderung erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und richtet sich an Unternehmen, die einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe planen. Die Grundlage für die Förderung bildet der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe.

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung neuer Betriebsstätten (Errichtungsinvestitionen), die Erweiterung bestehender Betriebsstätten (Erweiterungsinvestitionen) sowie die Modernisierung von Betriebsstätten, sofern es sich um gewerbliche Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder hotelähnliche Betriebe handelt.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Bei Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses für kleine Unternehmen in C- und D-Gebieten bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen im C-Gebiet bis zu 15 Prozent sowie im D-Gebiet bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe liegt bei 35.000 Euro pro neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) oder Ausbildungsplatz.

Für die Modernisierungsvorhaben von Beherbergungsbetrieben gilt eine Förderhöhe von bis zu 25 Prozent für kleine Unternehmen im C-Gebiet und bis zu 20 Prozent im D-Gebiet. Für mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz im C-Gebiet bei bis zu 15 Prozent und im D-Gebiet bei bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Vorhaben.

Die förderfähigen Investitionskosten müssen bei Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben mindestens 250.000 Euro und bei Modernisierungsvorhaben von Beherbergungsbetrieben mindestens 50.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.

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