Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 eine finanzielle Förderung durch den Transfer-Bonus und den HighTech-Bonus. Diese Förderung, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt wird, richtet sich an Unternehmen, die externe Dienstleistungen und Beratungen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Der Technologietransfer kann entweder zwischen KMU und Technologietransfereinrichtungen oder privatwirtschaftlichen Transferpartnern erfolgen (Transfer-Bonus) oder mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten (HighTech-Bonus). Unternehmen können Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen erhalten, darunter Beratung und Schulung im Bereich des Wissenstransfers, Erwerb, Schutz und Verwertung von immateriellen Vermögenswerten sowie der Anwendung von Normen und Vorschriften. Weitere förderfähige Maßnahmen sind Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit, Werkstoffstudien, Forschung und Entwicklung für neue Fertigungstechniken, Service Engineering und die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen wie Laboratorien, Datenbanken oder Bibliotheken.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Beim Transfer-Bonus können kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten. Beim HighTech-Bonus beträgt der Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen dabei mindestens 15.000 Euro und dürfen maximal 75.000 Euro betragen. Pro Unternehmen können insgesamt bis zu drei Vorhaben gefördert werden.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Anträge sind über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu richten, die als Projektträger vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragt ist.