Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und zielt auf Digitalisierungsmaßnahmen ab, die zur Einsparung von Treibhausgasen und Einführung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung ist in zwei aufeinander aufbauende Module gegliedert: Modul Beratung und Modul Umsetzung. Im Modul Beratung wird die Förderung für externe Beratungsleistungen gewährt, die individuelle Lösungen und Empfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen und zur Einführung neuer oder verbesserter Methoden und Prozesse erarbeiten. Diese Maßnahmen können die Reduzierung von Medienbrüchen, eine höhere Kundenorientierung, eine stärkere Flexibilisierung, die Einbeziehung von Zulieferern und Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, die Beschleunigung von Prozessen, die Ergänzung des Produktportfolios, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, den verbesserten Ressourceneinsatz und die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die IT-Sicherheit umfassen. Im Modul Umsetzung wird die Förderung für die Implementierung der im Beratungsmodul erarbeiteten Lösungen in den Betrieb gewährt. Dies beinhaltet den Kauf und die Installation von Hard- und Software sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten.
Der Zuschuss beträgt im Modul Beratung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro, und im Modul Umsetzung ebenfalls bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200.000 Euro. Die kalkulierten Kosten müssen im Modul Beratung mindestens 2.500 Euro und im Modul Umsetzung mindestens 10.000 Euro betragen. Jedes Modul kann jeweils nur einmal beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das Service-Portal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) gerichtet werden. Vor der Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung der WTSH empfohlen.