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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten und Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung durch Zuschüsse im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW). Gefördert werden kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes.

Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben zum Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten, Digitalisierungsvorhaben für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasen, Förderung erneuerbarer Energien und Kreislaufwirtschaft, Schutz und Erhalt der Natur und grünen Infrastruktur sowie integrierte Entwicklungen in städtischen und nichtstädtischen Gebieten gefördert. Die GRW-Förderung fokussiert auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, besonders in KMU, den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in strukturschwächeren Regionen und die Unterstützung nichtinvestiver Vorhaben in Unternehmen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die EFRE-Förderung bis zu 40 Prozent und die GRW-Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen kann. Weitere Details zu den Förderquoten im EFRE-Programm sind in den Förderrichtlinien geregelt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen oder fortlaufend gestellt werden; zuständig sind entweder die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

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