Thüringen
Landesprogramm Arbeit für Thüringen (LAT)
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
ThüringenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ansprechpartner:Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Thüringen unterstützt Projekte, die darauf abzielen, langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen zu schaffen. Dies umfasst unter anderem Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge. Die Förderung zielt auf die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten zur Beschäftigungsförderung und beruflichen Integration.
Förderfähig sind:
- Fachlich geeignete Bundesprojekte, die Drittmittelbeteiligungen einbeziehen,
- Projekte zur beruflichen Qualifizierung und Integration spezifischer Zielgruppen, einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen,
- Prämien an Arbeitgeber für die Einstellung von Teilnehmern aus Projekten, die unter der Integrations- oder Aktivierungsrichtlinie laufen,
- Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigung von Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichgestellten in Teilzeitbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche.
Die Höhe der Förderung ist wie folgt:
- Bei Kofinanzierung von Bundesprojekten bis zu 20 Prozent der gemäß Bundesförderung zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
- Bei Projekten zur beruflichen Qualifizierung und Integration spezieller Zielgruppen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent,
- Bei der Einstellung von Teilnehmern aus Integrations- oder Aktivierungsprojekten werden die Personalausgaben und Sozialversicherungsbeiträge abgedeckt. Zudem werden Einstellungsprämien von 2.000 Euro nach 6 Monaten, weiteren 1.500 Euro nach 12 Monaten, weiteren 1.500 Euro nach 18 Monaten und zusätzlichen 2.000 Euro nach 24 Monaten gezahlt,
- Bei der Einstellung von Personen mit Behinderung gibt es einen monatlichen Zuschuss von 400 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,5 Stunden für bis zu 36 Monate.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Projektförderung muss mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) eingereicht werden. Beachten Sie, dass ein Konzeptauswahlverfahren vorausgehen kann.
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