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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Arbeit – A4 Frau & Beruf

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
Schleswig-HolsteinArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Träger von Beratungsstellen „Frau & Beruf“, die Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen. Dies gilt für sieben Regionen des Landes.

Gefördert werden Einzelfallberatungen, darunter individuelle und ganzheitliche Beratung zur beruflichen Orientierung von Wiedereinsteigerinnen, zur beruflichen Neu- oder Umorientierung, zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitregelungen sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Akquise, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit werden unterstützt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Die verbleibenden 10 Prozent müssen durch Eigenmittel des Antragstellers finanziert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Vor jedem Abschnitt wird eine Ausschreibung mit einer festgelegten Antragsfrist veröffentlicht. Anträge für eine spezifische Beratungsregion sind schriftlich und per E-Mail unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

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