FUNDERO
Bremen

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation fördert Unternehmensnachfolger, Existenzgründer und Unternehmen mit Zuschüssen und Darlehen.
BremenZuschuss & Darlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Ansprechpartner:Bremer Aufbau-Bank GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 2,5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Investitionen in Unternehmen im Land Bremen können durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Förderung unterstützt betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvolle Projekte und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen, sowie zu Ausbildungsplätzen bei.

Die Unterstützung umfasst Investitionsdarlehen der Bremer Aufbau-Bank, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse, Zinsverbilligungen und Bonusförderungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Außerdem sind nichtinvestive Zuschüsse für Beratungsleistungen verfügbar.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Investitionen in neue oder erweiterte Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderungen des Produktionsverfahrens sowie den Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten fördern lassen. Große Unternehmen haben Anspruch auf Zuschüsse für die Errichtung neuer Betriebsstätten, Diversifizierung durch neue Produkte, den Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten und spezielle Umweltschutzmaßnahmen.

Die Beihilfe für Investitionszuschüsse variiert je nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort zwischen 7,5 und 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Zuschusshöhe reicht von 5.000 Euro bis zu 1,25 Millionen Euro im D-Fördergebiet der Stadtgemeinde Bremen und bis zu 2,5 Millionen Euro im C-Fördergebiet der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Für zusätzliche Umweltschutzkosten sind ergänzende Förderungen beantragbar.

Investitionsdarlehen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, wobei der Mindestbetrag 50.000 Euro beträgt. Zudem gibt es einen Zuschuss von 5.000 Euro für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz für Frauen oder Ausbildungsplatz.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH zu stellen.

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