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Baden-Württemberg

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stellt Unternehmen, Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Antragstellung nicht möglichBaden-WürttembergZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ansprechpartner:L-Bank
Letzte Änderung:22.04.2026
Antragstellung bis:03.06.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2500 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den Ausbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Bei der Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladestationen oder bei vorbereitenden Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Gefördert werden die Anschaffung und Installation sowie Leasing, Miete oder Contracting neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss. Ebenso sind Zuschüsse für vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für den späteren Anschluss von Ladepunkten in WEG möglich.

Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Normalerweise wird die Förderung für höchstens 250 Ladepunkte oder Ladeplätze gewährt. Der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist per E-Mail an die L-Bank zu richten.

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