FUNDERO
Baden-Württemberg

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Die L-Bank fördert Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr und Carsharing-Unternehmen mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:pauschal 3.000 Euro je E-Fahrzeug
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter von gebündeltem Bedarfsverkehr sowie Carsharing-Unternehmen bei der Umstellung auf Elektromobilität im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“. Für den Kauf oder das Leasing neuer vollelektrischer Fahrzeuge kann ein Zuschuss beantragt werden, der Unterstützung bei den Unterhalts-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten bietet.

Die Förderung deckt die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung sowie die Ladeinfrastruktur von vollelektrischen Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellentechnologie ab. Pro Fahrzeug wird ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Üblicherweise ist die Förderung auf maximal 100 Fahrzeuge pro Antragsteller begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg zu richten.

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