Landesförderung hausärztliche Versorgung
Beschreibung
Die Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss gefördert werden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen die Wiederbesetzung freier Arztsitze zunehmend schwieriger wird.
Die Förderung umfasst den Erwerb oder die Gründung einer Praxis sowie die Ausstattung der Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV-Anlagen. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
- Bis zu 20.000 Euro für die Gründung oder Übernahme einer Praxis
- Bis zu 15.000 Euro für die Gründung einer Zweigpraxis
- Bis zu 20.000 Euro für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz zu richten.