FUNDERO
Rheinland-Pfalz

Landesförderung hausärztliche Versorgung

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz gewährt Existenzgründern Zuschüsse.
Rheinland-PfalzZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:20.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss gefördert werden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen die Wiederbesetzung freier Arztsitze zunehmend schwieriger wird.

Die Förderung umfasst den Erwerb oder die Gründung einer Praxis sowie die Ausstattung der Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV-Anlagen. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:

  • Bis zu 20.000 Euro für die Gründung oder Übernahme einer Praxis
  • Bis zu 15.000 Euro für die Gründung einer Zweigpraxis
  • Bis zu 20.000 Euro für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz zu richten.

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