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Rheinland-Pfalz

Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen.
Rheinland-PfalzZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 20 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in strukturschwachen Regionen des Bundeslandes. Unterstützt werden Vorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, wie etwa der Ausbau von Kapazitäten, die Diversifizierung der Produktion durch neue Produkte, grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses oder die Verlagerung von Betriebsstätten innerhalb von Rheinland-Pfalz.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beträgt. Bei einem Investitionsvolumen, das 10 Millionen Euro übersteigt, wird ein reduzierter Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschuss beträgt zum Bewilligungszeitpunkt 20.000 Euro, wobei die förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens 100.000 Euro und bei mittleren Unternehmen mindestens 200.000 Euro betragen müssen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu stellen. Nach der Antragstellung holt die ISB fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie der Agentur für Arbeit ein.

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