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Rheinland-Pfalz

Landesbürgschaftsprogramm

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen und Freiberuflern Bürgschaften/Garantien.
Rheinland-PfalzBürgschaft/Garantiefür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der Kreditsumme
Laufzeit:maximal 23 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer sowie Träger sozialer und kultureller Einrichtungen an, wenn diese nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen oder im besonderen Interesse des Landes stehen. Diese Bürgschaften können zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar- oder Avalkredite) genutzt werden.

Die Höhe der Bürgschaft wird individuell festgelegt und muss ein Volumen von 3,5 Millionen Euro überschreiten, wobei die Bürgschaftsquote bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen kann. Die maximale Laufzeit einer Bürgschaft beträgt 15 Jahre, und bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke kann sie bis zu 23 Jahre betragen.

Für Bürgschaften mit einem Volumen bis zu 2 Millionen Euro ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig. Bei einem Volumen zwischen 2 Millionen Euro und 3,5 Millionen Euro ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig.

Hinweise zur Antragstellung

Die Bürgschaft sollte zusammen mit der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden, welches den Antrag dann an die ISB weiterleitet.

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