Landesbürgschaften Brandenburg
Beschreibung
Das Land Brandenburg bietet Bürgschaften zur Absicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben an, die im Land durchgeführt werden. Diese Bürgschaften dienen der Absicherung von Avalen und Krediten, die zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Auch zur Bewältigung wirtschaftlicher Folgen der Ukraine-Krise können diese Bürgschaften genutzt werden.
Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages oder des Ausfalls und kann für eine Laufzeit von maximal 15 Jahren gewährt werden. Bei Krediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit auf bis zu 20 Jahre verlängert werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu stellen.