Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert innovative Maßnahmen zur Technologieförderung, um die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Zuschüsse werden für eine Reihe von Maßnahmen gewährt, die durch ihren innovativen Charakter hervorstechen. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung von Kommunikationsplattformen, die Durchführung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen, die Unterstützung bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Auch die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und anderen innovationsunterstützenden Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie vorbereitende Studien können gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden, während für andere Antragsteller bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden können.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sollten auf Grundlage der Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Alternativ können jederzeit Projektskizzen vorgelegt werden.