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Sachsen

Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten für technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen.
SachsenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 60.000 Euro pro Veranstaltung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Veranstaltungen, die darauf abzielen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu fördern, können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss unterstützt werden. Der Freistaat Sachsen fördert solche Initiativen zur Stärkung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Gefördert werden Veranstaltungen in Sachsen, die die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken oder den Zugang sächsischer Unternehmen zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern. Hierzu zählen verschiedene Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Events.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro pro Veranstaltung.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen: Zunächst sind laufend Projektskizzen einzureichen. Bei positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags. Der Antrag ist an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zu richten.

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