Bayern
Landarztprämienrichtlinie (LAPR)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gewährt Existenzgründern, Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichBayernZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Ansprechpartner:Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2025
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:60.000 Euro
Kombinierbar:Kann kombiniert werden mit Förderungen der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine finanzielle Prämie für die Niederlassung in medizinisch unterversorgten Regionen. Diese Unterstützung richtet sich an Fachkräfte, die in diesen Gebieten eine vertragsärztliche Tätigkeit aufnehmen.
Die Prämie wird gewährt, wenn man:
- sich als Hausärztin oder Hausarzt, Frauenärztin oder Frauenarzt, Kinderärztin oder Kinderarzt, Augenärztin oder Augenarzt, Chirurgin oder Chirurg, Orthopädin oder Orthopäde, Hautärztin oder Hautarzt, HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, Nervenärztin oder Nervenarzt, Urologin oder Urologe, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin oder Kinder- und Jugendpsychiater niederlässt.
- mit Kolleginnen und Kollegen der genannten Arztgruppen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründet.
- eine Filialpraxis gründet.
Die Förderung erfolgt als Prämie und die Höhe der Prämie beträgt:
- Für Ärztinnen und Ärzte (ohne Fachrichtung Psychotherapie): Bis zu 60.000 Euro für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ, und bis zu 15.000 Euro für eine Filialpraxis.
- Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Bis zu 20.000 Euro für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ, und 5.000 Euro für eine Filialpraxis.
Hinweise zur Antragstellung
Digital innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit über den Bayerischen Formularserver.
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