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Brandenburg

Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gewährt Unternehmen Zuschüsse.
BrandenburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Ansprechpartner:Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume können durch Zuschüsse vom Land Brandenburg gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Projekte, die ländliche Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind Maßnahmen wie Regionalmanagement, die Umsetzung nicht investiver (immaterieller) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie, nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen (LAG) sowie die Vorbereitung und Durchführung investiver (materieller) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie und Regionalbudgets.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und variiert je nach Maßnahme. Für das Regionalmanagement können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten werden. Bei nicht investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent. Kooperationen lokaler Aktionsgruppen werden ebenfalls mit bis zu 90 Prozent gefördert. Investive Vorhaben werden, abhängig vom Antragsteller und Vorhaben, mit maximal 65 Prozent beziehungsweise 200.000 Euro und bis zu 80 Prozent beziehungsweise 2 Millionen Euro der förderfähigen Gesamtausgaben unterstützt. Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten werden zu 100 Prozent gefördert, wobei ein Höchstbetrag von 200.000 Euro jährlich pro Regionalbudget gilt und die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts mindestens 500 Euro und höchstens 20.000 Euro betragen dürfen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen.

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