Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen
Beschreibung
Ein künstlerisch herausragendes, programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Stoffentwicklungsförderung unterstützt werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt für die Entwicklung produktionsreifer projektgerechter Beschreibungen von dokumentarischen Filmvorhaben bis zu 20.000 Euro. Ziel der Förderung ist es, die Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen zu verbessern sowie Finanzierungs- und Produktionspartner für die weitere Projektentwicklung und spätere Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit einem innovativen und individuellen Ansatz.
Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn das Projekt bereits anderweitig gefördert wird oder im Rahmen der Hochschulausbildung entsteht. Förderfähige Kosten umfassen unter anderem Autorenhonorare, Rechteerwerb und Rechtsberatung, Recherche- und Archivkosten, Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen, Übersetzungskosten, sowie Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers, dramaturgische Beratung und die Entwicklung von Marketing- und Auswertungskonzepten.
Nach Abschluss des Projekts ist es erforderlich, nachzuweisen, wofür die Förderung ausgegeben wurde, und alle Rechnungen sowie Belege aufzubewahren. Ein Anspruch auf die Bewilligung der Förderung besteht nicht, und die BKM muss über den Produktionsprozess informiert werden. Zudem stehen weitere Fördermöglichkeiten durch die BKM für Filmprojekte zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der BKM (stoffentwicklung@bkm.bund.de) eingereicht werden.