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Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur - FR/KWI
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Existenzgründer und Unternehmen mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Laufzeit:Max. 5 Jahre
Auslandsbezug:Muss mit den entwicklungspolitischen Themen der Bundesregierung übereinstimmen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Beschreibung
Projekte, die den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Menschen in Krisensituationen nachhaltig zu verbessern, können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten. Diese Unterstützung wird durch die strukturbildende Übergangshilfe bereitgestellt.
Förderfähig sind Projekte in folgenden vier Bereichen:
- Ernährungssicherung: Maßnahmen zur Etablierung einer kontinuierlich sicheren und nährstoffreichen Lebensmittelversorgung, einschließlich der Bereiche Bildung, Wasser und Gesundheit.
- Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen: Projekte zum Wiederaufbau von Infrastruktur wie Trinkwassersystemen, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken sowie zur Stärkung lokaler Kapazitäten in sozialen Diensten und Wirtschaftskreisläufen.
- Kapazitätsaufbau und Unterstützung lokaler Akteure: Initiativen zur Stärkung der lokalen Institutionen und Unterstützung der Zivilgesellschaft in Krisengebieten.
- Förderung von Bildung und Schulung: Programme zur Verbesserung der Bildungseinrichtungen und Ausbildungsangebote, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und seine Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
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