Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Beschreibung
Die KfW-Bankengruppe bietet finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um Barrieren zu reduzieren und den Einbruchschutz zu verbessern. Über spezielle Kreditprogramme können Mittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur Erhöhung des Einbruchschutzes sowie für den Kauf einer barrierefrei umgebauten Immobilie beantragt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen im Bereich der Barrierereduzierung gehören die barrierefreie Gestaltung von Zugängen zu Gebäuden und Wohnumfeldern, der Abbau von Treppen und Stufen, die Verbreiterung von Türen, der Umbau von Bädern und Sanitärräumen, die Anpassung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen sowie der Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.
Im Bereich des Einbruchschutzes werden unter anderem der Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, der Nachrüstschutz für bestehende Türen und Fenster, einbruchhemmende Rollläden und Gitter, Lichtschachtabdeckungen sowie Smart-Home-Sicherheitssysteme gefördert. Auch Alarm- und Überfallmeldeanlagen sind förderfähig.
Zusätzlich ist die Finanzierung des Ersterwerbs einer barrierefrei umgebauten Immobilie möglich. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.
Hinweise zur Antragstellung
Der Kredit ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu beantragen, das den Antrag an die KfW weiterleitet.