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Saarland

Kompetenz durch Weiterbildung KdW

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie fördert Unternehmen (KMU) mit Weiterbildungsangeboten.
SaarlandArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ansprechpartner:KdW-Servicestelle
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:maximal 2.000 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland, die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Teilnahme von Beschäftigten an betrieblichen Schulungen und Qualifizierungsprogrammen wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt.

Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal 2.000 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 100 Euro.

Die maximale Fördersumme pro KMU und Jahr ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt:

  • Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: 20.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: 100.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: 250.000 Euro pro Kalenderjahr

Hinweise zur Antragstellung

Vor der Antragstellung ist eine EDV-gestützte Registrierung bei der KdW-Servicestelle c/o Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT) erforderlich, um die KMU-Eigenschaft nachzuweisen. Der Antrag muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.

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