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Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
bundesweitArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Max. 4.500 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensalter:Ab 2 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Als Solo-Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen, um Qualifikationen zu erweitern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die speziell auf den Qualifizierungsbedarf dieser Gruppe abgestimmt sind.

Die Förderung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und bietet einen unbürokratischen Zugang zu Bildungsleistungen. Im ersten Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch bei einer der bundesweit verteilten Anlaufstellen möglich, um über die Förderbedingungen zu informieren und den individuellen Qualifizierungsbedarf zu ermitteln. Daraufhin wird ein Qualifizierungsscheck für die geplante Maßnahme ausgestellt.

Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Region und Maßnahme. In stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. In Übergangsregionen (neue Bundesländer einschließlich Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Leipzig) beträgt die Förderung bis zu 60 Prozent. Der Zuschuss kann maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, jedoch nicht mehr als 4.500 Euro netto.

Nach Erhalt des Qualifizierungsschecks stehen Solo-Selbstständigen 6 Monate zur Verfügung, um die Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen und abzuschließen.

Hinweise zur Antragstellung

Für weitere Informationen und zur Antragstellung ist eine der kooperierenden Anlaufstellen zu kontaktieren.

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