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Baden-Württemberg

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Die L-Bank unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Höchstens 5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Die L-Bank fördert Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei Investitionen in den Neubau oder die energetische Sanierung energieeffizienter Betriebsgebäude. Diese Förderung ergänzt Zuschüsse und Darlehen, die durch das BEG oder das KFN-Programm bereitgestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben zusätzlich eine Klimaprämie als Tilgungszuschuss erhalten.

Das Kombi-Darlehen Mittelstand wird in drei Varianten angeboten: „KDM junge KMU“ für Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren bestehen, „KDM etablierte KMU“ für Unternehmen mit mehr als fünf Jahren am Markt, und „KDM Flex“ für größere mittelständische Unternehmen oder KMU, für die die anderen Varianten nicht passen.

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die Sanierung bestehender Betriebsgebäude oder deren Ersterwerb nach Sanierung sowie Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung. Investitionen in Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung sind ebenfalls förderfähig. Die „KDM Flex“-Variante ermöglicht eine Förderung auch dann, wenn das Vorhaben durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt wird.

Das Darlehen wird zinsverbilligt angeboten, mit einer Summe von mindestens 10.000 Euro und maximal 5 Millionen Euro, wodurch bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können. KMU erhalten eine stärkere Zinsvergünstigung, die bei jungen Unternehmen weiter gesteigert wird. Zusätzlich können KMU für bestimmte Vorhaben eine Klimaprämie, einen Tilgungszuschuss, erhalten, der auf Basis der energetischen Kosten berechnet wird. Diese Prämie entfällt bei der „KDM Flex“-Variante.

Falls nicht ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, kann die Hausbank eine Bürgschaft von bis zu 50 Prozent des Kreditbetrags bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Diese kann auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Für Beträge über 2 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro ist die L-Bank zuständig.

Das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie kann parallel zur Bundesförderung beantragt werden. Die „KDM Flex“-Variante ist auch ohne Bundesförderung in Kombination mit einem ELR-Zuschuss möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag für das Kombi-Darlehen Mittelstand, gegebenenfalls mit Klimaprämie, ist an die Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut nach freier Wahl zu richten, das den Antrag an die L-Bank weiterleitet.

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