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KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) in den Branchen Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung und Behandlung mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Lotsendienst für Unternehmen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 500.000 Euro
Laufzeit:In der Regel 2 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Ein Zuschuss kann beantragt werden, wenn ein innovatives Projekt im Bereich Rohstoffeffizienz, nachhaltiges Wassermanagement oder Kreislaufwirtschaft als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) geplant wird. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU. Der Schwerpunkt liegt auf technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Einzel- und Verbundprojekten.

Im Bereich Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sind förderfähige Themen die Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign sowie innovative Recycling- und Verwertungsverfahren. Weitere Aspekte sind Urban Mining zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die Steigerung der Ressourceneffizienz in rohstoffintensiven Verfahren und die Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch digitale Technologien.

Für das nachhaltige Wassermanagement werden Technologien zur effizienten Nutzung von Wasser, Wasserwiederverwendung und innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung gefördert. Auch Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie sowie Maßnahmen zur Sanierung von Wasserressourcen sind Teil der Förderung.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für in der Regel 2 Jahre. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus beantragen, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben von Hochschulen oder Unikliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent beantragt werden. Je Einzel- oder Verbundprojekt sind Fördermittel von bis zu 500.000 Euro möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist die Projektskizze über das Online-Skizzentool beim jeweils fachlich zuständigen Projektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Verspätet eingereichte Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe ist für positiv bewertete Projektskizzen ein förmlicher Förderantrag einzureichen, der über das elektronische Antragssystem easy-Online zu stellen ist. Interessierte Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, wird empfohlen, sich an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden.

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