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KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der förderfähigen Kosten
Laufzeit:Bis zu 2 Jahren
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Bereich der Materialforschung besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert risikoreiche industrielle Forschungsvorhaben und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollten sich auf Anwendungen in spezifischen Bereichen konzentrieren, darunter:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
  • Materialien für Sensorik, Aktorik sowie Mess- und Regeltechnik
  • Materialien für die Energietechnik
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Materialien für Mobilität und Transport

Forschungs- und Entwicklungsprojekte können sowohl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Einzelvorhaben als auch in Verbundprojekten in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder mittelständischen Unternehmen durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner das Projekt unterstützen, ist ausdrücklich erwünscht.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für eine Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. KMU haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen zusätzlichen Bonus zu beantragen, wenn sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben können Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Diese Förderungen unterstützen die Entwicklung innovativer Materialien, die einen nachhaltigen Beitrag zu verschiedenen Anwendungsfeldern leisten können.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen: Für die Themenbereiche „Materialien für Gesundheit und Lebensqualität“, „Materialien für zukünftige Bausysteme“ sowie „Materialien für Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik“ ist die VDI Technologiezentrum GmbH zuständig, und für die Themenfelder „Materialien für die Energietechnik“, „Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien“ sowie „Materialien für Mobilität und Transport“ ist der Projektträger Jülich (PtJ) zuständig. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Verspätet eingereichte Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe des Verfahrens ist für positiv bewertete Projektskizzen ein förmlicher Förderantrag vorzulegen. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Interessierte Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, wird empfohlen, die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch zu nehmen.