KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Beschreibung
Risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert werden. Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gilt sowohl für Einzel- als auch für Verbundvorhaben in diesen innovativen Technologiefeldern.
Gefördert werden Projekte zu Themen wie Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz, treibhausgasmindernde Technologien, klimarelevante Querschnittstechnologien sowie Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Auch klimafreundliche Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum fallen unter die Förderung.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und hat normalerweise eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten, wenn sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen oder Universitätskliniken besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale von 20 Prozent zu erhalten. Diese Förderung bietet eine hervorragende Möglichkeit, innovative Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes zu unterstützen und dabei finanzielle Entlastung zu erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Interessierte Unternehmen wenden sich an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.