KMU-Fonds Gründung & Wachstum
Beschreibung
Gefördert werden Gründungen, Betriebsübernahmen und Erweiterungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Berlin. Ziel ist die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Förderfähig sind insbesondere Existenzgründungen und Unternehmensfestigungen, Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen sowie Erweiterungen bestehender Betriebe. Unterstützt werden Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Maschinen oder Materiallager sowie Maßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungen wie Rationalisierung, Verlagerung oder Erweiterung. Auch die Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge bestehender Unternehmen kann finanziert werden.
Die Förderung erfolgt als Darlehen aus Mitteln des KMU-Fonds mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die maximale Darlehenshöhe beträgt 10 Millionen Euro.
Das Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden und zu einer nachhaltig verbesserten Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen. Zudem muss die Fähigkeit bestehen, Zinsen und Tilgung planmäßig zu leisten. Ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden vorausgesetzt; diese können auch durch externes Coaching nachgewiesen werden.
Nicht gefördert werden die Um- oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben in den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernenergie und Tabak.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag erfolgt über die Investitionsbank Berlin (IBB) oder über die Hausbank. Die IBB prüft das Unternehmenskonzept sowie die Bonität. Nach positiver Prüfung wird ein privatrechtlicher Darlehensvertrag abgeschlossen. Das Darlehen wird nach Erfüllung der vertraglichen Bedingungen vollständig ausgezahlt.
Für den Antrag sind insbesondere ein detailliertes Unternehmenskonzept, ein Nachweis der Kofinanzierung (z. B. Bestätigung der Hausbank) sowie Unterlagen zur banküblichen Besicherung erforderlich.