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Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Unternehmen im Gesundheitswesen mit Zuschüssen.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Ansprechpartner:Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 200.000 Euro
Laufzeit:Maximal 2 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Investitionen in deutsch-internationalen Projekten, die gemeinsam mit internationalen Partnerinstitutionen Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung umsetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zuschuss gefördert werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Forschungsaktivitäten, die sich auf die Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern konzentrieren. Gefördert werden Forschungsarbeiten, die darauf abzielen, die Gesundheitsversorgung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu 200.000 Euro für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu stellen.

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