Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Beschreibung
Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Kinobetreiber in Mecklenburg-Vorpommern finanziell bei der Modernisierung ihrer Kinos. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Kinos beitragen, wie der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung, die Anschaffung technischer Ausstattung sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Ein besonderer Fokus liegt auf Investitionen, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren, insbesondere durch das SARS-CoV-2-Virus, beitragen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der für gewerbliche Kinos und Antragsteller 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und für nichtgewerbliche Kinos und Antragsteller 90 Prozent beträgt. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal und 45.000 Euro pro Leinwand bei Kinos mit zwei oder mehr Sälen, insgesamt jedoch maximal 100.000 Euro pro Kino. Zuschüsse über 30.000 Euro werden nur gewährt, wenn keine Förderung durch Dritte, insbesondere die Filmförderungsanstalt (FFA), möglich ist.
Bei einer Kofinanzierung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino der FFA kann der Zuschussanteil bis zu 90 Prozent betragen, abzüglich des Anteils der FFA, jedoch maximal 60.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der MV Filmförderung GmbH eingereicht werden, und vor der Antragstellung ist eine Beratung erforderlich.