FUNDERO
Mecklenburg-Vorpommern

Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“

Die MV Filmförderung GmbH gewährt Unternehmen, Freiberuflern und nichtgewerblichen Kinobetreibern aus der Kinobranche Zuschüsse.
Mecklenburg-VorpommernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:MV Filmförderung GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 100.000 Euro pro Kino
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Kinobetreiber in Mecklenburg-Vorpommern finanziell bei der Modernisierung ihrer Kinos. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Kinos beitragen, wie der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung, die Anschaffung technischer Ausstattung sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Ein besonderer Fokus liegt auf Investitionen, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren, insbesondere durch das SARS-CoV-2-Virus, beitragen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der für gewerbliche Kinos und Antragsteller 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und für nichtgewerbliche Kinos und Antragsteller 90 Prozent beträgt. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal und 45.000 Euro pro Leinwand bei Kinos mit zwei oder mehr Sälen, insgesamt jedoch maximal 100.000 Euro pro Kino. Zuschüsse über 30.000 Euro werden nur gewährt, wenn keine Förderung durch Dritte, insbesondere die Filmförderungsanstalt (FFA), möglich ist.

Bei einer Kofinanzierung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino der FFA kann der Zuschussanteil bis zu 90 Prozent betragen, abzüglich des Anteils der FFA, jedoch maximal 60.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der MV Filmförderung GmbH eingereicht werden, und vor der Antragstellung ist eine Beratung erforderlich.

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