Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Beschreibung
Die Kinoförderung der FFA zielt darauf ab, die vielfältige und flächendeckende Kinolandschaft in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie richtet sich an Kinobetreiber im Inland und unterstützt bei konkreten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und strukturellen Stärkung. Gefördert werden unter anderem Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen – etwa im Bereich Technik, Ausstattung oder Barrierefreiheit. Auch die Neuerrichtung von Kinos kann gefördert werden, sofern diese zur strukturellen Verbesserung der Kinolandschaft beiträgt, etwa in Regionen mit unterversorgtem Angebot. Darüber hinaus bietet die FFA Beratung für Kinos an, zum Beispiel bei wirtschaftlichen oder organisatorischen Fragen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Filmbildung junger Menschen: Die FFA fördert Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Kino als kulturellen Ort und zur Auseinandersetzung mit Filminhalten ermöglichen. Damit soll das Kino langfristig als Ort der kulturellen Teilhabe und Bildung gestärkt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Förderberechtigt ist: wer im Inland ein Kino betreibt wer beabsichtigt, im Inland ein Kino zu betreiben und einen ordnungsgemäßen Betrieb dieses Kinos gewährleisten kann. Vor einer Antragstellung müssen sich Antragsteller*innen bzw. Unternehmen zunächst im FFA-Serviceportal registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen.